Lehrgänge

Lehrgang Gesundheitsmediation

 
 

Aufbau des ersten Lehrgangs für Gesundheitsmediation durch:

PeterFässler-Weibel, verstorben am 19. August 2011

 

Veranstalter:

ARGE Mediationsausbildung MRP fü rdie Österreichische Akademie für Onkologische Rehabilitation und Psychoonkologie (ÖARP)

Hofzeile 3, Unit 1, 1190 Wien

office@oearp.at http://www.oearp.at/


Kontakt: Marie-ChristinePranter, Mobil: +43/699/1 07 65 755

office@konfliktloesung.info http://www.konfliktloesung.info/

 

Inhalt des Lehrgangs allgemein:

Mediaton ist ein Mittelweg zwischen Therapie und Rechtsberatung bei dem eine neutrale dritte Person (MediatorIn) zweien oder mehreren Konfliktpartnern hilft, inEigenverantwortung Lösungen für die divergierenden Interessen zu erarbeiten.

Mediation ist ein hochstrukturierter zukunftsorientierter Prozess mit einer durchschnittlichen Zahl von 5 – 8 Sitzungen bei dem psychologisches und juristisches Fachwissen ineinander übergreifen, wechselseitiger Respekt sowie Wertschätzung wiederhergestellt und die Problemlösungskompetenz der Parteien gefördert werden. Die Techniken der Mediation werden mit den Kenntnissen der Gesundheitspolitik und den geltenden Versorgungsregeln der Krankenhäuser konstruktiv vernetzt.

 

Schwerpunkt des Lehrgangs:

Dieser Lehrgang hat durchgehend praxisorientierte Schwerpunkte!

Die Gesundheitsmediation ist eine spezielle Form der Mediation bei der Konflikte gelöst werden müssen, dieaufgrund folgender Problematiken entstanden sind:

  • Konflikt Patienten-Pflege/Arzt- Verhältnis
  • Konflikt Patienten-/Angehörigen/Arzt-Verhältnis
  • Angehörigen-Pflege/Arzt-Verhältnis
  • Langzeitpatienten
  • Pflege/Ärztliche Diskrepanzen
  • Therapiewechsel von kurativer zu palliativer Versorgung
  • Intramedizinische unterschiedliche Gewichtung von Befunden
  • Intrafamiliäre Konflikte aufgrund einer schweren Erkrankung eines Familienmitgliedes
  • Wesentliche Kenntnisse aus den Bereichen Ehe-, Familien- sowie Arbeitsrecht
 

Abschluss:

Eintragungsfähigkeit alszertitfizierter Mediator auf der Liste des BMJ nach §29 ZivMediatG gegeben. Für die Eintragung in die Liste der MediatorInnen ist die Vollendung des 28.Lebensjahres gesetzliche Voraussetzung.
 
 
Zielgruppe:
 

Lehrpersonal aus Schulen für Pflegeausbildung, Akademien im Sozialmanagement, Pflegedienstleitungen, ärztliche Direktionen der Kliniken, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter/Psychologen/Psychotherapeuten/Supervision/Mediation,Verbände von sozial tätigen Berufsgruppen, Juristen, Stationsschwestern,Krankenpflegeverbände, Lehrer von Akademien, die Pflegende ausbilden; selbständig erwerbende Therapeuten

 

Organisatorisches:

Beginn des Lehrgangs: 22.Nov. 2012
 
Kosten: € 1.495,--/Semester inkl. 20%
 
Ort: Knappenhof, 2651 Reichenau an der Rax
 

Termineund Dauer des Lehrgangs:

4 Semester, 365 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
 
Jeder Block dauert von Donnerstag 15.30 bis Sonntag 12.15
Abschluss mit schriftlicher Fallarbeit
 
 

Zeitenjeweils:

Donnerstag 15.30- 18.45
Freitag 09.00 - 18.30
Samstag 09.00 - 18.30
Sonntag 09.00 - 12.15
 

Termine und Inhalte:

 

Block 1: 22. - 25.11.2012

Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation

Block 2: 24. - 27.1.2013

Kommunikations- und Verhandlungstechniken, Praxisseminare

Block 3: 21. - 24.3.2013

Familiendynamik, Familienstrukturen, Praxisseminare

Block 4: 30.5. - 2.6.2013

Familienrecht, Familienmediation, Praxisseminare

Block 5: 19. - 22.9.2013

Grundverständnis der Schmerztherapie, Stufen der Krankheitsbewältigung, Betreuung von Angehörigen, Auftrag der Pflege, Peegruppen

Block 6: 21. - 24.11.2013

Arbeitsrecht

 

Block7:Persönlichkeitsstrukturen, psychosoziale Interventionsformen, Genderthematiken,Selbsterfahrung

Block8:Selbstbild in der Mediation, Ethische und spirituelle Aspekte der PalliativeCare, Gestaltung der Anwendungsbereiche der Mediation, Wirtschafts- undinterkulturelle Mediation

Block 9: Gruppendynamik, Gruppenmediation,Konfliktfelder, Praxisseminare

Block10:Selbsterfahrung, familiäre Konfliktfelder, Praxisseminare, Präsentation der Fallarbeit, Zertifizierung

 

Die Termine für die Blöcke 7 bis 10 werden noch bekannt gegeben!

 
 

Lehrgangsleitung:

ao Univ. Prof. Dr. AlexanderGaiger

Programmdirektor Lymphome, CLL und Psychoonkologie,MedUniWien, Interne 1, Abt. für Hämatologie, Facharzt für Innere Medizin,Hämatoonkologe, Psychotherapeut
 
MAS Dir.Dr. Michael Mittermaier
Direktion des Pflegedienstes AKH (Direktor)
 

Mag. GudrunMoser-Reisinger

Juristin mit Rechtsanwaltsprüfung
 

Mag.Marie-Christine Pranter

zertifizierte Mediatorin, Juristin
 

 
 

Förderungen:

Für Aus- und Weiterbildungen bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt. Bitte nehmen Sie mit der jeweiligen Institution Kontakt auf, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.

AMS
Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ams.at.WAFF-Förderungen

WAFF-Förderungen


Der WAFF bietet verschiedene Förderungsprogramme an:

NOVA: Dieses Programm fördert Menschen, die nach einer Karenz wieder in den Beruf einsteigen wollen. Nähere Infos finden Sie unter nova.waff.at und unter der Nummer 01/217 48-632.
FRECH-Frauen ergreifen Chancen: Dieses Förderungsprogramm richtet sich speziell an Frauen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Nähere Infos erhalten Sie unter der Nummer 01/217 48-555.

Bildungssparen
Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis 22.000 € ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Steuer-Tipps
Unselbstständig Erwerbstätige:
Sie können Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

UnternehmerInnen
Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus-und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus-und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen.
Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmf.gv.at/steuern
 
 
 
 

Kontakt

Österreichische Akademie für onkologische Rehabilitation und Psychoonkologie (ÖARP)
1190 Wien, Hofzeile 3, Unit 1
http://www.oearp.atwww.oearp.at
mailto:office@oearp.at
office@oearp.at
Mag. Marie-Christine Pranter
Tel.: +43 / 699 / 1 07 65 755
 
 
 
 
 
 

AGB / Geschäftsbedingungen:

1. GÜLTIGKEIT Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der ARGE Mediationsausbildung MRP abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs (bzw. Seminar, Lehrgang) anerkannt. An uns gerichtete Erkärungen, Anzeigen etc. (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. ANMELDUNG Die Kursanmeldung erfolgt entweder über unsere Homepage, postalisch mittels Anmeldeformular oder persönlich in unserem Institut und ist in jedem Fall verbindlich. Bei Anmeldung mittels Homepage besteht eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen gemäß Fernabsatz-Gesetz. Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anmeldung gilt ab Zusendung oder Überreichung der Anmeldebestätigung als angenommen.

3. BEZAHLUNG Nach der Anmeldung wird dem Kursteilnehmer per Post Rechnung und Erlagschein zugesendet. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin auf das am Erlagschein genannte Konto der ARGE Mediationsausbildung MRP oder bar im Sekretariat einzuzahlen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 7% in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer pro Mahnung, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung notwendig ist, Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,- zu übernehmen.

4. KURSTEILNAHME Ausschließlich eine dem Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer zur Kursteilnahme. Wenn der Kursteilnehmer zu Kursbeginn die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, dem Kurs unentschuldigt fern bleibt und für die ARGE Mediationsausbildung MRP auch am nächstfolgenden Werktag nicht erreichbar ist, hat die ARGE Mediationsausbildung MRP das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5. MINDESTTEILNEHMERZAHL Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Die Mindestteilnehmerzahl ist zwanzig Personen, sofern in der Kursbeschreibung auf der Homepage der ARGE Mediationsausbildung MRP nicht anders genannt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die ARGE Mediationsausbildung MRP das Recht vor, den Kurs abzusagen. Es gilt dann sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. RÜCKERSTATTUNG Wird der Kurs seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kursteilnehmers entweder auf die nächste Kursbuchung angerechnet oder auf schriftlichen Antrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die ARGE Mediationsausbildung MRP einzustehen hat. Personenschäden sind jeweils davon ausgenommen.

7. STORNIERUNG Die Stornierung einer Kursanmeldung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Monate vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Abmeldung bis einen Monat vor Kursbeginn werden 50 % als Stornogebühr verrechnet, bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, ist der volle Kursbeitrag fällig. Der Anmelder hat das Recht, einen neuen Kunden als Ersatzteilnehmer zu finden und damit die Stornogebühr abzuwenden. Der Anmelder bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich entweder per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

8. MEHR SEMESTRIGE LEHRGÄNGE Die Anmeldung gilt immer für den gesamten Kurs, auch bei mehr semestrigen Lehrgängen. Semesterweise Anmeldung oder Stornierung ist nicht möglich.

9. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS Durch die Anmeldung erkennt der Kursteilnehmer folgendes an: Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie ist kein Ersatz für medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Kursteilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, einzelne Kursteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder sonstiger Kosten.

10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt die ARGE Mediationsausbildung MRP keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung.

11. KURSUNTERLAGEN Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Trainer des jeweiligen Kurses, Seminars oder Lehrgangs-Moduls. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die ARGE Mediationsausbildung MRP bzw. die Lehrgangs-Trainer behalten sich alle diesbezüglichen Rechte vor.

12. BESTÄTIGUNGEN Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Kursgebühr bezahlt worden und der Kurs beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, zu denen der Kursteilnehmer auch tatsächlich anwesend war. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses oder Diploms, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% Anwesenheit, eine erfolgreich abgelegte Prüfung und die Erfüllung der sonstigen zu Beginn des Kurses festgelegten Abschlusskriterien (zB Abschlussarbeit, Präsentation) vorweisen kann.

13. ÄNDERUNGEN Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, Änderungen an den Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder wenn die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers oder der Notwendigkeit den Kursort zu wechseln, erforderlich sind.

14. DATENVERARBEITUNG Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie von der ARGE Mediationsausbildung MRP automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des Kursteilnehmers werden an die Trainer des Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben sowie von der ARGE Mediationsausbildung MRP für Informationszwecke (z.B. Zusendung des Kursprogramms) genutzt. Dies schließt auch die Zusendung eines E-Mail-Newsletters ein, von dem sich der Anmelder aber jederzeit abmelden kann. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

15. GEGENFORDERUNGEN Gegen den Anspruch der ARGE Mediationsausbildung MRP auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt bzw. seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP anerkannt.

16. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, dann wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.

 
 

Lehrgang Gesundheitsmediation

 
 

Aufbau des ersten Lehrgangs für Gesundheitsmediation durch:

PeterFässler-Weibel, verstorben am 19. August 2011

 

Veranstalter:

ARGE Mediationsausbildung MRP fü rdie Österreichische Akademie für Onkologische Rehabilitation und Psychoonkologie (ÖARP)

Hofzeile 3, Unit 1, 1190 Wien

office@oearp.at http://www.oearp.at/


Kontakt: Marie-ChristinePranter, Mobil: +43/699/1 07 65 755

office@konfliktloesung.info http://www.konfliktloesung.info/

 

Inhalt des Lehrgangs allgemein:

Mediaton ist ein Mittelweg zwischen Therapie und Rechtsberatung bei dem eine neutrale dritte Person (MediatorIn) zweien oder mehreren Konfliktpartnern hilft, inEigenverantwortung Lösungen für die divergierenden Interessen zu erarbeiten.

Mediation ist ein hochstrukturierter zukunftsorientierter Prozess mit einer durchschnittlichen Zahl von 5 – 8 Sitzungen bei dem psychologisches und juristisches Fachwissen ineinander übergreifen, wechselseitiger Respekt sowie Wertschätzung wiederhergestellt und die Problemlösungskompetenz der Parteien gefördert werden. Die Techniken der Mediation werden mit den Kenntnissen der Gesundheitspolitik und den geltenden Versorgungsregeln der Krankenhäuser konstruktiv vernetzt.

 

Schwerpunkt des Lehrgangs:

Dieser Lehrgang hat durchgehend praxisorientierte Schwerpunkte!

Die Gesundheitsmediation ist eine spezielle Form der Mediation bei der Konflikte gelöst werden müssen, dieaufgrund folgender Problematiken entstanden sind:

  • Konflikt Patienten-Pflege/Arzt- Verhältnis
  • Konflikt Patienten-/Angehörigen/Arzt-Verhältnis
  • Angehörigen-Pflege/Arzt-Verhältnis
  • Langzeitpatienten
  • Pflege/Ärztliche Diskrepanzen
  • Therapiewechsel von kurativer zu palliativer Versorgung
  • Intramedizinische unterschiedliche Gewichtung von Befunden
  • Intrafamiliäre Konflikte aufgrund einer schweren Erkrankung eines Familienmitgliedes
  • Wesentliche Kenntnisse aus den Bereichen Ehe-, Familien- sowie Arbeitsrecht
 

Abschluss:

Eintragungsfähigkeit alszertitfizierter Mediator auf der Liste des BMJ nach §29 ZivMediatG gegeben. Für die Eintragung in die Liste der MediatorInnen ist die Vollendung des 28.Lebensjahres gesetzliche Voraussetzung.
 
 
Zielgruppe:
 

Lehrpersonal aus Schulen für Pflegeausbildung, Akademien im Sozialmanagement, Pflegedienstleitungen, ärztliche Direktionen der Kliniken, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter/Psychologen/Psychotherapeuten/Supervision/Mediation,Verbände von sozial tätigen Berufsgruppen, Juristen, Stationsschwestern,Krankenpflegeverbände, Lehrer von Akademien, die Pflegende ausbilden; selbständig erwerbende Therapeuten

 

Organisatorisches:

Beginn des Lehrgangs: 22.Nov. 2012
 
Kosten: € 1.495,--/Semester inkl. 20%
 
Ort: Knappenhof, 2651 Reichenau an der Rax
 

Termineund Dauer des Lehrgangs:

4 Semester, 365 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
 
Jeder Block dauert von Donnerstag 15.30 bis Sonntag 12.15
Abschluss mit schriftlicher Fallarbeit
 
 

Zeitenjeweils:

Donnerstag 15.30- 18.45
Freitag 09.00 - 18.30
Samstag 09.00 - 18.30
Sonntag 09.00 - 12.15
 

Termine und Inhalte:

 

Block 1: 22. - 25.11.2012

Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation

Block 2: 24. - 27.1.2013

Kommunikations- und Verhandlungstechniken, Praxisseminare

Block 3: 21. - 24.3.2013

Familiendynamik, Familienstrukturen, Praxisseminare

Block 4: 30.5. - 2.6.2013

Familienrecht, Familienmediation, Praxisseminare

Block 5: 19. - 22.9.2013

Grundverständnis der Schmerztherapie, Stufen der Krankheitsbewältigung, Betreuung von Angehörigen, Auftrag der Pflege, Peegruppen

Block 6: 21. - 24.11.2013

Arbeitsrecht

 

Block7:Persönlichkeitsstrukturen, psychosoziale Interventionsformen, Genderthematiken,Selbsterfahrung

Block8:Selbstbild in der Mediation, Ethische und spirituelle Aspekte der PalliativeCare, Gestaltung der Anwendungsbereiche der Mediation, Wirtschafts- undinterkulturelle Mediation

Block 9: Gruppendynamik, Gruppenmediation,Konfliktfelder, Praxisseminare

Block10:Selbsterfahrung, familiäre Konfliktfelder, Praxisseminare, Präsentation der Fallarbeit, Zertifizierung

 

Die Termine für die Blöcke 7 bis 10 werden noch bekannt gegeben!

 
 

Lehrgangsleitung:

ao Univ. Prof. Dr. AlexanderGaiger

Programmdirektor Lymphome, CLL und Psychoonkologie,MedUniWien, Interne 1, Abt. für Hämatologie, Facharzt für Innere Medizin,Hämatoonkologe, Psychotherapeut
 
MAS Dir.Dr. Michael Mittermaier
Direktion des Pflegedienstes AKH (Direktor)
 

Mag. GudrunMoser-Reisinger

Juristin mit Rechtsanwaltsprüfung
 

Mag.Marie-Christine Pranter

zertifizierte Mediatorin, Juristin
 

 
 

Förderungen:

Für Aus- und Weiterbildungen bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt. Bitte nehmen Sie mit der jeweiligen Institution Kontakt auf, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt.

AMS
Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ams.at.WAFF-Förderungen

WAFF-Förderungen


Der WAFF bietet verschiedene Förderungsprogramme an:

NOVA: Dieses Programm fördert Menschen, die nach einer Karenz wieder in den Beruf einsteigen wollen. Nähere Infos finden Sie unter nova.waff.at und unter der Nummer 01/217 48-632.
FRECH-Frauen ergreifen Chancen: Dieses Förderungsprogramm richtet sich speziell an Frauen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Nähere Infos erhalten Sie unter der Nummer 01/217 48-555.

Bildungssparen
Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis 22.000 € ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Steuer-Tipps
Unselbstständig Erwerbstätige:
Sie können Ihre Ausgaben für Aus- oder Weiterbildungen (Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

UnternehmerInnen
Betriebsausgabe: Sie können Ihre Aus-und Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag: Wenn Sie in die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investieren, können Sie bei Ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aus-und Weiterbildungskosten einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20% der angefallenen Kosten geltend machen.
Bildungsprämie: Sie können für die Aus- und Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen eine Bildungsprämie in der Höhe von 6% der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmf.gv.at/steuern
 
 
 
 

Kontakt

Österreichische Akademie für onkologische Rehabilitation und Psychoonkologie (ÖARP)
1190 Wien, Hofzeile 3, Unit 1
http://www.oearp.atwww.oearp.at
mailto:office@oearp.at
office@oearp.at
Mag. Marie-Christine Pranter
Tel.: +43 / 699 / 1 07 65 755
 
 
 
 
 
 

AGB / Geschäftsbedingungen:

1. GÜLTIGKEIT Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von der ARGE Mediationsausbildung MRP abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs (bzw. Seminar, Lehrgang) anerkannt. An uns gerichtete Erkärungen, Anzeigen etc. (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

2. ANMELDUNG Die Kursanmeldung erfolgt entweder über unsere Homepage, postalisch mittels Anmeldeformular oder persönlich in unserem Institut und ist in jedem Fall verbindlich. Bei Anmeldung mittels Homepage besteht eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen gemäß Fernabsatz-Gesetz. Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anmeldung gilt ab Zusendung oder Überreichung der Anmeldebestätigung als angenommen.

3. BEZAHLUNG Nach der Anmeldung wird dem Kursteilnehmer per Post Rechnung und Erlagschein zugesendet. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin auf das am Erlagschein genannte Konto der ARGE Mediationsausbildung MRP oder bar im Sekretariat einzuzahlen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 7% in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer pro Mahnung, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung notwendig ist, Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,- zu übernehmen.

4. KURSTEILNAHME Ausschließlich eine dem Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend durchgeführte Anmeldung samt der rechtzeitigen Bezahlung berechtigt den Kursteilnehmer zur Kursteilnahme. Wenn der Kursteilnehmer zu Kursbeginn die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, dem Kurs unentschuldigt fern bleibt und für die ARGE Mediationsausbildung MRP auch am nächstfolgenden Werktag nicht erreichbar ist, hat die ARGE Mediationsausbildung MRP das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

5. MINDESTTEILNEHMERZAHL Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Die Mindestteilnehmerzahl ist zwanzig Personen, sofern in der Kursbeschreibung auf der Homepage der ARGE Mediationsausbildung MRP nicht anders genannt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die ARGE Mediationsausbildung MRP das Recht vor, den Kurs abzusagen. Es gilt dann sinngemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. RÜCKERSTATTUNG Wird der Kurs seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kursteilnehmers entweder auf die nächste Kursbuchung angerechnet oder auf schriftlichen Antrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die ARGE Mediationsausbildung MRP einzustehen hat. Personenschäden sind jeweils davon ausgenommen.

7. STORNIERUNG Die Stornierung einer Kursanmeldung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Monate vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Abmeldung bis einen Monat vor Kursbeginn werden 50 % als Stornogebühr verrechnet, bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, ist der volle Kursbeitrag fällig. Der Anmelder hat das Recht, einen neuen Kunden als Ersatzteilnehmer zu finden und damit die Stornogebühr abzuwenden. Der Anmelder bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich entweder per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

8. MEHR SEMESTRIGE LEHRGÄNGE Die Anmeldung gilt immer für den gesamten Kurs, auch bei mehr semestrigen Lehrgängen. Semesterweise Anmeldung oder Stornierung ist nicht möglich.

9. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS Durch die Anmeldung erkennt der Kursteilnehmer folgendes an: Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie ist kein Ersatz für medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Kursteilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, einzelne Kursteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder sonstiger Kosten.

10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt die ARGE Mediationsausbildung MRP keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung.

11. KURSUNTERLAGEN Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Trainer des jeweiligen Kurses, Seminars oder Lehrgangs-Moduls. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die ARGE Mediationsausbildung MRP bzw. die Lehrgangs-Trainer behalten sich alle diesbezüglichen Rechte vor.

12. BESTÄTIGUNGEN Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Kursgebühr bezahlt worden und der Kurs beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, zu denen der Kursteilnehmer auch tatsächlich anwesend war. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses oder Diploms, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% Anwesenheit, eine erfolgreich abgelegte Prüfung und die Erfüllung der sonstigen zu Beginn des Kurses festgelegten Abschlusskriterien (zB Abschlussarbeit, Präsentation) vorweisen kann.

13. ÄNDERUNGEN Die ARGE Mediationsausbildung MRP behält sich das Recht vor, Änderungen an den Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder wenn die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers oder der Notwendigkeit den Kursort zu wechseln, erforderlich sind.

14. DATENVERARBEITUNG Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie von der ARGE Mediationsausbildung MRP automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des Kursteilnehmers werden an die Trainer des Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben sowie von der ARGE Mediationsausbildung MRP für Informationszwecke (z.B. Zusendung des Kursprogramms) genutzt. Dies schließt auch die Zusendung eines E-Mail-Newsletters ein, von dem sich der Anmelder aber jederzeit abmelden kann. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

15. GEGENFORDERUNGEN Gegen den Anspruch der ARGE Mediationsausbildung MRP auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt bzw. seitens der ARGE Mediationsausbildung MRP anerkannt.

16. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, dann wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart.

 
 
Webdesign by nanoware